Ein Unternehmen in Deutschland, das mehr als zur Hälfte im Besitz einer Muttergesellschaft mit Sitz im Ausland ist, wird auch als auslandskontrolliertes Unternehmen bezeichnet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes machten die rund 28.000 auslandskontrollierten Unternehmen 2014 nur 1,1 Prozent aller Unternehmen aus. Allerdings erzielten sie 22,7 Prozent der Umsätze und beschäftigten 11,7 Prozent der Beschäftigten aller Unternehmen. Zudem entfielen auf die auslandskontrollierten Unternehmen 28,7 Prozent der Exporte und 42,8 Prozent der Importe, die 2014 im Warenhandel mit dem Ausland getätigt wurden. Entsprechend hoch ist die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Bedeutung der auslandskontrollierten Unternehmen. Darüber hinaus können Unternehmen in vielen Fällen auch ohne eine Mehrheitsbeteiligung aus dem Ausland kontrolliert werden bzw. kann von dort ihre Unternehmenspolitik festgelegt werden. Diese Unternehmen werden hier jedoch nicht berücksichtigt.
Fakten
Im Zuge der Globalisierung werden nicht nur Waren grenzüberschreitend gehandelt. Auch die Beteiligung an Unternehmen macht nicht an den Grenzen der Nationalstaaten halt. Besonders intensiv ist die Verflechtung in den Fällen, in denen ein Unternehmen in Deutschland mehrheitlich im Besitz einer Muttergesellschaft mit Sitz im Ausland ist (sogenannte auslandskontrollierte Unternehmen) oder umgekehrt eine Muttergesellschaft mit Sitz in Deutschland eine Mehrheitsbeteiligung an einer Firma im Ausland hat.
Der Begriff "auslandskontrollierte Unternehmen" leitet sich ausschließlich aus der Verteilung der Besitzanteile ab: Verfügt eine institutionelle Einheit direkt oder indirekt über mehr als die Hälfte der Anteile an einem anderen Unternehmen (Mehrheitsbesitz), so gilt dies als Kontrolle. Bei diesen Unternehmen kann die allgemeine Unternehmenspolitik durch eine bestimmende Einheit festgelegt werden, zum Beispiel indem diese die Geschäftsführung einsetzt. Darüber hinaus können Unternehmen in vielen Fällen auch ohne eine Mehrheitsbeteiligung aus dem Ausland kontrolliert werden bzw. kann von dort ihre Unternehmenspolitik festgelegt werden. Diese Unternehmen werden hier jedoch nicht berücksichtigt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes standen im Jahr 2014 im Bereich der nichtfinanziellen gewerblichen Wirtschaft 28.076 Unternehmen in Deutschland unter ausländischer Kontrolle, gehörten also mehrheitlich zu einer Muttergesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat.
Die auslandskontrollierten Unternehmen machten 2014 zwar nur 1,1 Prozent aller Unternehmen der nichtfinanziellen gewerblichen Wirtschaft aus, sie erzielten jedoch mit 335 Milliarden Euro 21,9 Prozent der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten und mit 1.361 Milliarden Euro 22,7 Prozent der Umsätze aller Unternehmen der nichtfinanziellen gewerblichen Wirtschaft in Deutschland. Zudem beschäftigten sie im selben Jahr rund 3,2 Millionen Mitarbeiter – 11,7 Prozent der Beschäftigten.
Der Anteil der auslandskontrollierten Exportunternehmen an allen Exportunternehmen lag 2014 bei lediglich 4,4 Prozent. Der Anteil an allen Importunternehmen war mit 3,1 Prozent sogar noch niedriger. Allerdings entfielen auf die auslandskontrollierten Unternehmen 28,7 Prozent der Exporte und 42,8 Prozent der Importe, die 2014 im Warenhandel mit dem Ausland getätigt wurden. Der im Vergleich zu den Exporten hohe Importanteil spricht laut Statistischem Bundesamt für die These, dass auslandskontrollierte Unternehmen in die Produktionsprozesse Multinationaler Unternehmen integriert sind und deshalb überdurchschnittlich viele Vorprodukte importieren.
Insgesamt ist die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Bedeutung der auslandskontrollierten Unternehmen deutlich höher, als ihr Anteil an den Unternehmen vermuten lässt.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Zum Bereich der nichtfinanziellen gewerblichen Wirtschaft gehören neben dem Verarbeitenden Gewerbe das übrige Produzierende Gewerbe, Handel- und Gastgewerbe sowie der Dienstleistungsbereich ohne Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen.
Der Produktionswert gibt den Wert der von einer Wirtschaftseinheit produzierten Güter an (Waren und Dienstleistungen). Werden von dem Produktionswert die Vorleistungen (Güter, die im Produktionsprozess verbraucht, verarbeitet oder umgewandelt werden) abgezogen, ergibt sich die Bruttowertschöpfung. Die Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten entspricht der Bruttowertschöpfung abzüglich sonstiger indirekter Steuern zuzüglich Subventionen.